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AGB
Willkommen bei Homeservice Selimi. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserem Unternehmen. Sie enthalten wichtige Informationen über Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, und rechtliche Rahmenbedingungen. Die AGB sind darauf ausgerichtet, die Interessen beider Seiten zu wahren und klare Vereinbarungen zu schaffen. Wir empfehlen, unsere AGB sorgfältig zu lesen, um ein gegenseitiges Verständnis und Vertrauen aufzubauen. Beachten Sie, dass die AGB rechtlich bindend sind, daher ist es ratsam, sie vor der Nutzung unserer Dienstleistungen sorgfältig zu prüfen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art. 1 Einleitung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Homeservice Selimi und dem Auftraggeber. Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Auftraggeber diese Bedingungen. Besondere Abmachungen werden schriftlich bestätigt. Die Organisation, Durchführung und Kontrolle der Reinigung gemäss vorangegangener Offerte sind Gegenstand des Vertrages.
Art. 2 Leistungserbringung
Homeservice Selimi verpflichtet sich zur Ausführung der im Vertrag spezifizierten Dienstleistungen unter ihrer Verantwortung. Dazu werden die erforderlichen Arbeitskräfte eingesetzt. Homeservice Selimi sorgt für die Rekrutierung, die fachgerechte Ausbildung und die Einführung des Personals. Bei Abwesenheiten infolge von Unfall, Krankheit, Ferien usw. sorgt Homeservice Selimi für entsprechendes Aushilfspersonal. Homeservice Selimi stellt eine Ansprechperson zur Verfügung welche dem Auftraggeber namentlich bekannt ist. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind während den mit dem Auftraggeber abgesprochenen und festgelegten Zeiten zu leisten. An gesetzlichen Feiertagen werden keine Arbeiten ausgeführt. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, so wird die wöchentliche Reinigung in Absprache mit dem Auftraggeber an vorgezogenen oder nachfolgenden Arbeitstagen durchgeführt. Bitte sagen Sie Ihren Termin im Verhinderungsfall 48 Stunden vorher ab. So vermeiden Sie die Berechnung der für Sie reservierten Zeit.
Art. 3 Personal
Homeservice Selimi verpflichtet sich zu einer sozialen Personalpolitik unter Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge sowie zur vollständigen Abgeltung aller Sozialkosten an Behörden und Sozialpartner. Es ist dem Personal von Homeservice Selimi verboten, Kinder und andere Familienmitglieder sowie nicht durch Homeservice Selimi angestellte Personen in die Räumlichkeiten des Auftraggebers mitzunehmen. Während der Arbeit besteht für die Mitarbeiter ein Alkohol- und Rauchverbot. Ebenso ist jegliche Benutzung von Betriebseinrichtungen wie Telefonanlagen, Kopierer, Fax etc. untersagt. Homeservice Selimi und seine Mitarbeiter sind hinsichtlich aller Wahrnehmungen innerhalb des Eigenheimes vom Auftraggeber zum Schweigen verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer kein Personal abzuwerben.
Art. 4 Schlüsselabgabe
Der Kunde übergibt Homeservice Selimi ein Schlüssel seines Haushaltes. Homeservice Selimi verpflichtet sich mit dem Erhalt der Schlüssel zu einem ordnungsgemässen Umgang, was den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden betrifft. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt ausserhalb der vereinbarten Zeiten für Homeservice Selimi und deren Beschäftigte strengstens untersagt. Zusätzlich ist Homeservice Selimi dafür besorgt, dass der Schlüssel sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben wird. Diese Punkte werden ausserdem auf der Schlüsselquittung geregelt. Der Schlüssel ist auf erstes Begehren unverzüglich an den Kunden zurück zu geben.
Art. 5 Auftragserfüllung und Abnahme der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens aber bis 18.00 Uhr des folgenden Tages, begründete Einwendungen erhebt. Homeservice Selimi verpflichtet sich, gerechtfertigte Beanstandungen sachgemäss zu beheben.
Art. 6 Qualität, Umwelt und Arbeitssicherheit
Im prozessorientierten Managementsystem ist festgelegt, zu welchen Handlungen und Massnahmen sich Homeservice Selimi verpflichtet. Gemeinsame Qualitätskontrollen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber periodisch durchgeführt. Bei festgestellten Qualitätsmängeln werden Korrekturmassnahmen unverzüglich eingeleitet.
Art. 7 Vertragsdauer und Kündigungsfrist
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann je nach Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils Ende des Monats aufgelöst werden.
Art. 8 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich jeweils Ende eines Kalendermonats. Die Rechnungen sind zahlbar rein netto innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei der ersten Rechnung wird Pauschal 0.5 Std. zusätzlich verrechnet wegen der Einführung vor Ort.
Art. 9 Preisänderungen
Die Preise basieren zu 80% auf den aktuellen Lohn – und Lohnnebenkosten gemäss allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Reinigungsgewerbe und zu 20% auf dem Landesindex der Konsumentenpreise. Ändern sich diese Kosten nach Ablauf des ersten Vertragsjahres, so ist Homeservice Selimi berechtigt, die Preise jeweils per 1. Januar nach folgendem Schlüssel anzupassen:
a) Prozentuelle Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten ihrePutzfrau.ch allgemeinverbindlichem GAV sowie der gesetzlichen Sozialleistungen des kommenden Jahres x 0.8.
b) Prozentuelle Änderung des Landesindex der Konsumentenpreise zwischen September des laufenden Jahres und September des Vorjahres x 0.2.
Beispiel
Erhöhung der lohngebundenen Kosten: 2.5% x 0.8 = 2.0%
Erhöhung Landesindex: 2.0% x 0.2 = 0.4%
Total Preisanpassung: 2.4%
Die Preiserhöhung tritt frühestens vier Wochen nach Mitteilung und schriftlicher Bestätigung an den Auftraggeber in Kraft.
Art. 10 Haftpflicht
Für alle anlässlich der Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen verursachten Personen- und Sachschäden ist ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme pro Schadenfall von Fr. 10’000’000 abgeschlossen. Homeservice Selimi haftet ausschliesslich im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch ihre Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Arbeit verursacht wurden. Für Schäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind oder Fr. 10’000 übersteigen sowie für reine Vermögensschäden ist jegliche Haftung wegbedungen.
Art. 11 Vertragsanpassungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, vorbehaltlich der Preisanpassung gemäss Art. 9, bei der eine einseitige, schriftliche Mitteilung genügt.
Art. 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der statuarische Geschäftssitz der Homeservice Selimi, Strassweidweg 28, 3147 Mittelhäusern. Es gilt materielles Schweizer Recht.
Art. 13 Schriftliche Mitteilungen
Schriftliche Mitteilungen können – wo nicht ausdrücklich anders erwähnt, per E-Mail erfolgen.
Mittelhäusern, 19.10.2024
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